Kunduz-Entscheidung des Landgerichts Bonn
Schwere Niederlage des Völkerrechts
Das Landgericht Bonn hat am 11. Dezember 2013 die Klage von Opfern des Bombenabwurfes bei Kunduz ab gewiesen. Oberst Klein hatte am 4. September 2009 befohlen, zwei auf einer Sandbank festgefahrene Tanklaster und die umstehenden Menschen durch Bombenabwürfe zu
vernichten.
Ein Artikel aus den INFORMATIONEN des Komitee für Grundrechte und Demokratie
http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Info1_14_In.pdf#4