11. Dezember 2013 Jan van Aken
Unfassbar: Abweisung der Klage von Kundus-Opfern
"Deutschland zeigt den Opfern des Afghanistan-Krieges die kalte
Schulter. Die Abweisung der Schadensersatzklage von Hinterbliebenen des
Bombenangriffes von Kundus ist ein schwerer Schlag gegenüber den
zivilen Opfern der deutschen Kriegsbeteiligung in Afghanistan",
kommentiert Jan van Aken, stellvertretender Parteivorsitzender der
LINKEN, die heutige Entscheidung des Landesgerichts Bonn:
Im September 2009 hatte der deutsche Oberst Klein einen Luftangriff
wegen zwei entführter Tanklastwagen im afghanischen Kundus angeordnet,
obwohl er sicher davon ausgehen konnte, dass dabei auch Zivilisten
getroffen werden. Mehr als hundert Menschen, darunter auch Kinder,
wurden bei diesem Angriff getötet. Die Opfer und die Hinterbliebenen
kämpfen seitdem vergeblich um Gerechtigkeit und eine Anerkennung des
begangenen Unrechts von Deutschland.
Die heutige Entscheidung des Landgerichtes Bonn reiht sich ein in eine
Vielzahl von Ungerechtigkeiten gegenüber den zivilen Opfern und ihren
Hinterbliebenen. Schon auf ein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein
wurde verzichtet und der Oberst auch noch befördert worden. Dass dem
Oberst keine schuldhafte Verletzung der Amtspflichten nachgewiesen
werden kann, wie es im Amtsdeutsch heißt, ist kaum vorstellbar, denn
mittlerweile wissen wir, dass sich seine damalige Entscheidung zum
Angriff allein auf einen unzuverlässigen Informanten gestützte. Der
Bombenangriff von Kundus war ein Verbrechen, das leider ungesühnt
bleibt.
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Quelle:
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/unfassbar-abweisung-der-klage-von-kundus-opfern/
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